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Jetzinger, Christian

Verdeckte Ausschüttungen: Vorgehensweise bei der KESt-Vorschreibung

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Die Frage, wer bei verdeckten Ausschüttungen primär zur Haftung hinsichtlich nicht einbehaltener KESt herangezogen werden soll, wurde in jüngerer Vergangenheit kontroversiell diskutiert. Das Steuerreformgesetz 2015/2016 stellte sodann klar, dass die KESt primär dem Abzugsverpflichteten vorzuschreiben ist.

  • Jetzinger, Christian
  • GES 2016, 425
  • KESt
  • Gesellschaftsrecht
  • § 93 EStG
  • Steuerreform
  • Vorschreibung
  • Haftung
  • § 95 EStG

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