


Verein; Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 48 Wörter, Seiten 108-108
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Organwalter eines Vereins vernachlässigt dann seine Pflichten, wenn er als gleichzeitiger Geschäftführer einer Tochtergesellschaft den Vereinsvorstand sowie dessen Rechnungsprüfern die Finanzberichte und Unterlagen über die negative finanzielle Gebarung der Tochtergesellschaft vorenthält und zugesteht, dass das Finanzergebnis der Vorjahre „geschönt“ sei.
-
- § 21 VerG
- § 24 VerG
- OGH, 26.06.2024, 8 Ob 117/23y
- OLG Wien, 14.09.2023, 11 R 203/23p-109
- WBl-Slg 2025/27
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 502 ZPO
Ein Organwalter eines Vereins vernachlässigt dann seine Pflichten, wenn er als gleichzeitiger Geschäftführer einer Tochtergesellschaft den Vereinsvorstand sowie dessen Rechnungsprüfern die Finanzberichte und Unterlagen über die negative finanzielle Gebarung der Tochtergesellschaft vorenthält und zugesteht, dass das Finanzergebnis der Vorjahre „geschönt“ sei.
- § 21 VerG
- § 24 VerG
- OGH, 26.06.2024, 8 Ob 117/23y
- OLG Wien, 14.09.2023, 11 R 203/23p-109
- WBl-Slg 2025/27
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 502 ZPO