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Vereinbarung eines Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 661 Wörter
- Seiten 44-45
- https://doi.org/10.33196/wobl201502004401
30,00 €
inkl MwStEntgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss „gesondert vereinbart“ werden. Es muss eine Vereinbarung vorliegen, nach welcher für bestimmte, demnach nicht als (bloßes) Zubehör zum Bestandobjekt geltende Einrichtungsgegenstände – neben dem Hauptmietzins – ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen ist.
- OGH, 25.07.2014, 5 Ob 122/14y, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2015/16
- Miet- und Wohnrecht
- § 25 MRG
- LGZ Wien, 39 R 272/13h
- BG Hietzing, 5 Msch 7/12x
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