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Vereinbarung von AGB; unterschiedliche Verhandlungs- und Vertragssprache

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Fremdsprachige AGB können trotz Sprachunkenntnis des Vertragspartners nur dann als wirksam vereinbart angesehen werden, wenn in der Verhandlungssprache und Vertragssprache auf die AGB hingewiesen wurde und der Vertragspartner dennoch eine uneingeschränkte Annahmeerklärung abgegeben hat.

  • BBL-Slg 2017/60
  • Vereinbarung von AGB
  • § 861 ABGB
  • § 864a ABGB
  • OGH, 11.10.2016, 10 Ob 26/16w
  • Baurecht
  • unterschiedliche Verhandlungs- und Vertragssprache

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