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Vereinbarungen mit Jugendlichen über die Ausdehnung der Arbeitszeit in einzelnen Wochen eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes bedürfen im Gastgewerbe der Schriftform

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 3
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1418 Wörter, Seiten 352-354

20,00 €

inkl MwSt

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Vereinbarungen mit Jugendlichen nach § 11 Abs 2a KJBG über die Ausdehnung der Arbeitszeit in den einzelnen Wochen eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes bedürfen bei einer Beschäftigung der Jugendlichen im Gastgewerbe der Schriftform. Zwar geht dies aus dem Wortlaut des Pkt 2 lit e des Kollektivvertrages für Arbeiter im Gastgewerbe nicht ausdrücklich hervor, folgt jedoch bereits aus dem Zusammenhalt mit der Regelung in Pkt 2 lit b, wonach derartige Vereinbarungen mit erwachsenen Arbeitnehmern schriftlich festzulegen und im Dienstzettel oder im Arbeitsvertrag festzuhalten sind. Den Kollektivvertragspartnern kann nicht unterstellt werden, dass bei jugendlichen Arbeitnehmern auf das schon aus Gründen der Beweissicherung ungemein wichtige Erfordernis der Schriftform verzichtet werden sollte. Außerdem knüpft die Bestimmung des § 11 Abs 2 KJBG derartige Ausnahmevereinbarungen an mehrere Bedingungen, nämlich, dass es für vergleichbare erwachsene Arbeitnehmer des Betriebes ebenfalls eine solche Arbeitszeiteinteilung gibt und eine abweichende Arbeitszeiteinteilung für Jugendliche dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

  • LVwG Stmk, 11.01.2016, LVwG 30.15-2649/2015
  • § 11 Abs 2a KJBG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2016/86

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