Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Vereinbarungen über die Erhaltungspflicht betreffend Gemeinschaftsanlagen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 2104 Wörter
- Seiten 169-171
- https://doi.org/10.33196/wobl201306016901
30,00 €
inkl MwStMit Inkrafttreten des MRG am 1. 1. 1982 wurde zufolge § 43 Abs 1 MRG auch für Altverträge – ohne Rücksicht auf entgegengesetzte Vereinbarungen – die Erhaltungspflicht des Vermieters für Gemeinschaftsanlagen in § 3 Abs 2 Z 3 MRG geregelt. Die Kosten dafür sind aus den Mietzinsreserven, aus künftigen Mietzinseinnahmen bzw der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses zu tragen (§ 3 Abs 3 MRG). Zufolge § 24 Abs 1 MRG sind Aufwendungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsanlage nach den Grundsätzen des § 17 MRG zu verteilen. Die Regelung des § 3 Abs 2 Z 3 MRG gilt allerdings dort nicht, wo Instandhaltungsvereinbarungen zu Lasten des Mieters zulässigerweise als Mietzinsvereinbarungen zu qualifizieren und daher den für die Mietzinsvereinbarung maßgeblichen Normen zu unterstellen waren.
- Pesek, Reinhard
- § 43 Abs 1 MRG
- OGH, 14.02.2013, 5 Ob 12/13w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2013/56
- § 3 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 17 MRG
- LGZ Wien, 39 R 155/12a
- § 24 Abs 1 MRG