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Heft 4, Dezember 2021, Band 29
Verfahrenshilfe im (allgemeinen) verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 29
- Abhandlung, 18023 Wörter
- Seiten 356-378
- https://doi.org/10.33196/jrp202104035601
30,00 €
inkl MwStDas verwaltungsgerichtliche Verfahrenshilfesystem bilden mit § 8a VwGVG eine (Subsidiär-)Regelung, die auf das Verfahren vor den VwG (erster Instanz) in Administrativsachen anwendbar ist, weiters mit § 40 VwGVG eine (Spezial-)Regelung für Verwaltungsstrafsachen vor den VwG sowie mit § 61 VwGG eine Bestimmung über die Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem VwGH. Die zuerst zitierte Regelung ist die vergleichsweise „jüngste“ – sie trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft – und liegt im Fokus der nachfolgenden Auseinandersetzung, während die beiden zuletzt wiedergegebenen Bestimmungen nur überblicksweise dargestellt werden. Im vorliegenden Beitrag werden daher in erster Linie ausgehend von § 8a VwGVG die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenshilfe, die prozessuale Behandlung des Verfahrenshilfeantrags und deren (Rechts-)Folgen sowie der Umfang der Verfahrenshilfe analysiert. Dabei wird nicht übersehen, dass der Anwendungsbereich dieser Regelung auf jenen der in Bezug genommenen Verfahrensgrundrechte (Art 6 EMRK, Art 47 GRC) beschränkt ist, was aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht (gänzlich) unproblematisch scheint.
- Neusiedler, Manuel
- Subsidiarität
- Art 6 EMRK
- § 63 ZPO
- § 64 ZPO
- § 61 VwGG
- Diskriminierungsverbot
- § 8a VwGVG
- Manuduktionspflicht
- Prozesskostenhilfe
- § 65 ZPO
- Verwaltungsgericht
- Verfahrenshilfe
- Komplementärmechanismen
- Art 47 GRC
- § 40 VwGVG
- Rechtstheorie, -geschichte
- JRP 2021, 356
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