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Verfahrensrecht: Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder von Ansprüchen aus einer solchen Handlung – Ort der Verwirklichung des S...

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Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass sich in einem Fall, in dem ein Fahrzeug, das von seinem Hersteller in einem ersten MS mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet worden sein soll, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert, Gegenstand eines in einem zweiten MS abgeschlossenen Kaufvertrags war und dem Erwerber in einem dritten MS übergeben wurde, der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs iS dieser Bestimmung im letztgenannten MS befindet.

  • Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
  • EuGH, 22.02.2024, Rs C-81/23, MA/FCA Italy SpA, FPT Industrial SpA; OGH [Österreich]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2024/52

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