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Verfahrensrecht: Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen – Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 3193 Wörter
- Seiten 158-161
- https://doi.org/10.33196/wbl202103015801
30,00 €
inkl MwStDie Bestimmungen in Kapitel II Abschnitt 5 („Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge“) der VO (EU) Nr 1215/2012 sind dahin auszulegen, dass sie auf eine Klage eines Arbeitnehmers mit Wohnsitz in einem MS gegen einen Arbeitgeber mit Wohnsitz in einem anderen MS anzuwenden sind, wenn der Arbeitsvertrag im WohnsitzMS des Arbeitnehmers ausgehandelt und geschlossen wurde und vorsah, dass sich der Ort für die Erbringung der Arbeitsleistung im MS des Arbeitgebers befindet, auch wenn diese Arbeit aus einem dem Arbeitgeber zuzurechnenden Grund nicht verrichtet worden ist.
Die Bestimmungen in Kapitel II Abschnitt 5 der VO Nr 1215/2012 sind dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Zuständigkeitsvorschriften auf eine Klage wie die in Nr 1 des Tenors des vorliegenden Urteils angeführte unabhängig davon, ob sich diese Regeln als für den Arbeitnehmer vorteilhafter erweisen, entgegenstehen.
Art 21 Abs 1 lit b Ziff i der VO Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine Klage wie die in Nr 1 des Tenors des vorliegenden Urteils angeführte unbeschadet von Art 7 Nr 5 dieser VO bei dem Gericht des Ortes erhoben werden kann, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber zu erfüllen hatte.
- WBl-Slg 2021/34
- EuGH, 25.02.2021, Rs C-804/19, BU/Markt24 GmbH; Landesgericht Salzburg [Österreich]
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 7 Nr 1 und Art 21 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
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