


Verfahrensrecht/Verbraucherschutz: Geschädigte VW-Käufer können in Österreich klagen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2939 Wörter, Seiten 446-449
30,00 €
inkl MwSt




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Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in einem Fall, in dem Fahrzeuge von ihrem Hersteller in einem MS rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet worden sind, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen MS erworben werden, in diesem letztgenannten MS befindet.
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- EuGH, 09.07.2020, Rs C-343/19, Verein für Konsumenteninformation/Volkswagen AG; LG Klagenfurt [Österreich]
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/138
- Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in einem Fall, in dem Fahrzeuge von ihrem Hersteller in einem MS rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet worden sind, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen MS erworben werden, in diesem letztgenannten MS befindet.
- EuGH, 09.07.2020, Rs C-343/19, Verein für Konsumenteninformation/Volkswagen AG; LG Klagenfurt [Österreich]
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/138
- Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)