


Verfahrensrecht: Zum „Erfüllungsort“ iS der EuGVVO (Österreich)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1555 Wörter, Seiten 42-44
30,00 €
inkl MwSt




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Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass „Erfüllungsort“ eines Vertrags über die Entwicklung und den anschließenden Betrieb einer Software, die auf die Bedürfnisse eines Bestellers ausgerichtet ist, der in einem anderen MS ansässig ist als das für die Schöpfung, Erstellung und Programmierung dieser Software verantwortliche Unternehmen, der Ort ist, an dem die Software den Besteller erreicht, also abgerufen und eingesetzt wird.
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- Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
- EuGH, 28.11.2024, Rs C-526/23, EU:C:2024:985 (VariusSystems digital solutions GmbH/GR, Inhaberin des Unternehmens B & G; OGH [Österreich])
- WBl-Slg 2025/4
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass „Erfüllungsort“ eines Vertrags über die Entwicklung und den anschließenden Betrieb einer Software, die auf die Bedürfnisse eines Bestellers ausgerichtet ist, der in einem anderen MS ansässig ist als das für die Schöpfung, Erstellung und Programmierung dieser Software verantwortliche Unternehmen, der Ort ist, an dem die Software den Besteller erreicht, also abgerufen und eingesetzt wird.
- Art 7 Nr 1 lit b zweiter Gedankenstrich der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
- EuGH, 28.11.2024, Rs C-526/23, EU:C:2024:985 (VariusSystems digital solutions GmbH/GR, Inhaberin des Unternehmens B & G; OGH [Österreich])
- WBl-Slg 2025/4
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