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Verfahrensrecht: Zur Auslegung der VO über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen (Österreich)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 3991 Wörter
- Seiten 277-281
- https://doi.org/10.33196/wbl201905027701
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inkl MwStArt 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine Klage auf Begleichung einer Forderung einer Körperschaft öffentlichen Rechts gegen einen Arbeitgeber betreffend Zuschläge für das Urlaubsentgelt aus Anlass der Entsendung von Arbeitnehmern in einen MS, in dem die Arbeitnehmer keinen gewöhnlichen Arbeitsort haben, oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung in diesem MS oder gegen einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets dieses MS aus Anlass der Beschäftigung von Arbeitnehmern, die ihren gewöhnlichem Arbeitsort in diesem MS haben, in den Anwendungsbereich dieser VO fällt, soweit die Modalitäten der Erhebung dieser Klage nicht von den allgemeinen Regelungen abweichen und es dem angerufenen Gericht dadurch insb nicht verwehrt wird, die Richtigkeit der Daten, auf denen die Bestimmung dieser Forderung beruht, zu prüfen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu überprüfen.
- Art 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
- WBl-Slg 2019/80
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 28.02.2019, Rs C-579/17, (BUAK Bauarbeiter-Urlaubs- u. Abfertigungskasse/Gradbeništvo Korana d.o.o.; Arbeits- und Sozialgericht Wien [Österreich])
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