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Verfahrensrecht: Zur Zuständigkeit der Gerichte der MS trotz vertraglicher Gerichtsstandsklausel zugunsten von Gerichten eines Drittstaats
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 2329 Wörter
- Seiten 274-276
- https://doi.org/10.33196/wbl201605027401
30,00 €
inkl MwStArt 23 Abs 5 und Art 24 der VO (EG) Nr 44/2001 sind dahin auszulegen, dass sich im Rahmen eines Rechtsstreits über die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, mit dem der Kl die Gerichte des MS befasst hat, in dem der Bekl seinen Sitz hat, die Zuständigkeit dieser Gerichte aus Art 24 der VO ergeben kann, wenn der Bekl nicht den Mangel der Zuständigkeit geltend macht, obwohl der zwischen den beiden Parteien geschlossene Vertrag eine Gerichtsstandsklausel zugunsten der Gerichte eines Drittstaats enthält.
Art 24 der VO Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er es im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Parteien eines Vertrags, der eine Gerichtsstandsklausel zugunsten der Gerichte eines Drittstaats enthält, dem angerufenen Gericht des MS, in dem der Bekl seinen Sitz hat, verwehrt, sich von Amts wegen für unzuständig zu erklären, obwohl der Mangel der Zuständigkeit vom Bekl nicht geltend gemacht wird.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 17.03.2016, Rs C-175/15, (Tasser International Inc/SC Gate 4 Buisness URL, Cristian Mircea Anastasiu [Rumänien])
- Art 23 Abs 5 und Art 24 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
- WBl-Slg 2016/87
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