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Heft 10, Oktober 2018, Band 32
Verfahrensrecht: Zur Zuständigkeit für Klagen auf Schadenersatz wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 5059 Wörter
- Seiten 563-568
- https://doi.org/10.33196/wbl201810056301
30,00 €
inkl MwStArt 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass im Rahmen einer Klage auf Ersatz eines durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verursachten Schadens der „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“, in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden insb der Ort der Verwirklichung von entgangenen Einnahmen aus Absatzverlusten ist, dh der Ort des durch diese Verhaltensweisen beeinträchtigten Marktes, auf dem der Geschädigte diese Verluste erlitten zu haben behauptet.
Art 5 Nr 3 der VO Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass im Rahmen einer Klage auf Ersatz eines durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verursachten Schadens die Wendung „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ so verstanden werden kann, dass damit entweder der Ort des Abschlusses einer gegen Art 101 AEUV verstoßenden wettbewerbswidrigen Vereinbarung gemeint ist oder der Ort, an dem die Kampfpreise angeboten und angewendet wurden, wenn diese Praxis einen Verstoß gegen Art 102 AEUV darstellte.
Art 5 Nr 5 der VO Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass die Wendung „Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung“ eine Klage umfasst, die auf den Ersatz eines angeblich durch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Form der Anwendung von Kampfpreisen verursachten Schadens abzielt, wenn eine Zweigniederlassung des Unternehmens, das die marktbeherrschende Stellung innehat, sich tatsächlich und in bedeutsamer Weise an dieser missbräuchlichen Praxis beteiligt hat.
- WBl-Slg 2018/174
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Nr 3 und 5 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- EuGH, 05.06.2018, Rs C-27/17, AB „flyLAL-Lithuanian Airlines“ in Liquidation/„Starptautiskā lidosta ‚Rīga“ VAS, „Air Baltic Corporation“ AS, Beteiligte:„ŽIA Valda“ AB, „VA Reals“ AB, Lietuvos Respublikos konkurencijos taryba [Berufungsgericht Litauern]
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