


Verfassungswidrigkeit des strikten Ausschlusses der Gewährung von Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Art 6 EMRK und des Art 47 GRC
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 12
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 2351 Wörter, Seiten 40-43
20,00 €
inkl MwSt




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Art 130 B-VG statuiert die rechtsstaatliche Garantie eines effektiven Zugangs zum verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz. Diese Garantie kann es im Einzelfall erforderlich machen, einer mittellosen Partei zur wirksamen Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu gewähren. Es verstößt gegen diese rechtsstaatliche Garantie, die Gewährung von Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die nicht von Art 6 Abs 1 EMRK oder Art 47 GRC erfasst sind, schlechthin auszuschließen.
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- VfGH, 03.10.2024, G 3504/2023
- ZVG-Slg 2025/1
- Art 6 Abs 1 EMRK
- § 8a VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 47 Abs 3 GRC
- Art 130 B-VG
Art 130 B-VG statuiert die rechtsstaatliche Garantie eines effektiven Zugangs zum verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz. Diese Garantie kann es im Einzelfall erforderlich machen, einer mittellosen Partei zur wirksamen Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu gewähren. Es verstößt gegen diese rechtsstaatliche Garantie, die Gewährung von Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die nicht von Art 6 Abs 1 EMRK oder Art 47 GRC erfasst sind, schlechthin auszuschließen.
- VfGH, 03.10.2024, G 3504/2023
- ZVG-Slg 2025/1
- Art 6 Abs 1 EMRK
- § 8a VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 47 Abs 3 GRC
- Art 130 B-VG