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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2014, Band 2014
Verfristung nachträglicher Forderungen gemäß ÖNORM B 2110
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 2160 Wörter
- Seiten 141-144
- https://doi.org/10.33196/zrb201403014101
20,00 €
inkl MwStDer durch den Ablauf einer Präklusivfrist Begünstigte muss die Ausübung des Rechts auch nach verstrichener Frist dann noch zulassen oder das bereits erloschene Recht als bestehend hinnehmen, wenn seine Berufung auf diese Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben verstößt, was dann der Fall ist, wenn die Unterlassung rechtzeitiger Antragstellung durch ein Verhalten des Anspruchsgegners veranlasst wurde.
Eine Berufung auf eine Ausschlussfrist verstößt gegen Treu und Glauben, wenn nach objektiven Maßstäben der Eindruck erweckt wird, die betreffenden Ansprüche würden nur mit sachlichen Einwänden bekämpft.
- Wenusch, Hermann
- § 7 ABGB
- ÖNORM B 2110
- Rechnungskorrektur
- ZRB 2014, 141
- Vorbehalt
- § 1501 ABGB
- Verfristung
- Baurecht
- OGH, 19.12.2013, 3 Ob 157/13d