Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Verfügung nach § 443 Abs 2 StPO nicht gesondert anfechtbar
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 766 Wörter
- Seiten 540-541
- https://doi.org/10.33196/jbl201508054001
30,00 €
inkl MwStDie in Beschlussform ergangene Entscheidung des Erstgerichts, die Sachentscheidung über den Verfall einer gesonderten Entscheidung vorzubehalten, ist nicht Gegenstand des Strafurteils und daher nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung bekämpfbar. Der bloß verfahrensleitende Vorbehaltsbeschluss ist nach der Intention des Gesetzgebers nicht gesondert (gemeint: von der Sachentscheidung) anfechtbar.
- LG Innsbruck, 30.10.2014, 22 Hv 77/14v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 540
- § 443 Abs 2 StPO
- Arbeitsrecht
- OGH, 07.05.2015, 12 Os 28/15g
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €