„Vergabesperre“ für die Dauer eines jahrelangen Ermittlungsverfahrens?
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 20
- Judikatur, 2914 Wörter
- Seiten 169 -173
- https://doi.org/10.33196/rpa202003016901
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Zwischen der Unschuldsvermutung und den vergaberechtlichen Selbstreinigungsmaßnahmen (zB aktive Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden, Schadenersatz) besteht grundsätzlich ein Spannungsfeld.
Der Auftraggeber kann aber das abstreitende Verhalten und eine Aussageverweigerung bei der Beurteilung der Selbstreinigungsmaßnahmen mitberücksichtigen.
Es besteht bislang keine höchstgerichtliche Rechtsprechung, wann der Zeitpunkt des „betreffenden Ereignisses“ gemäß § 254 Abs 5 Z 2 BVergG und damit der Beginn der dreijährigen Höchstdauer im Falle einer mehrjährigen Ermittlungstätigkeit anzusetzen ist.
- Huber, Sandro
- RPA 2020, 169
- Selbstreinigung
- § 83 BVergG
- Art 6 EMRK
- Ausschlussgründe
- Art 57 RL 2014/24/EU
- § 249 Abs 2 BVergG
- berufliche Zuverlässigkeit
- Höchstdauer
- Vergaberecht
- § 78 BVergG
- § 254 Abs 5 BVergG
- Art 90 Abs 2 B-VG
- Art 101 AEUV
- VwG Wien, 06.02.2020, VGW-123/072/16412/2019-20