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Soyer, Richard/​Caspar-​Bures, Bettina

Vergabeverfahren iS des § 168b StGB

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1. Der Wortlaut des § 168b StGB unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern; private Auftraggeber sind vom Anwendungsbereich umfasst.

2. Der Wortlaut des § 168b StGB beschränkt sich nicht auf Verfahren nach dem BVergG; er umfasst Verfahren zur Beschaffung von Leistungen, dabei stellt er nicht auf ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere ab.

  • Soyer, Richard
  • Caspar-Bures, Bettina
  • § 292 StPO
  • § 168b StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 48a GOG
  • JST-Slg 2024/12
  • OGH, 21.11.2023, 11 Os 112/23i
  • § 23 StPO

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