


Vergabeverfahren iS des § 168b StGB
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2260 Wörter, Seiten 145-148
20,00 €
inkl MwSt




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1. Der Wortlaut des § 168b StGB unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern; private Auftraggeber sind vom Anwendungsbereich umfasst.
2. Der Wortlaut des § 168b StGB beschränkt sich nicht auf Verfahren nach dem BVergG; er umfasst Verfahren zur Beschaffung von Leistungen, dabei stellt er nicht auf ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere ab.
-
- Soyer, Richard
- Caspar-Bures, Bettina
-
- § 292 StPO
- § 168b StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 48a GOG
- JST-Slg 2024/12
- OGH, 21.11.2023, 11 Os 112/23i
- § 23 StPO
1. Der Wortlaut des § 168b StGB unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern; private Auftraggeber sind vom Anwendungsbereich umfasst.
2. Der Wortlaut des § 168b StGB beschränkt sich nicht auf Verfahren nach dem BVergG; er umfasst Verfahren zur Beschaffung von Leistungen, dabei stellt er nicht auf ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere ab.
- Soyer, Richard
- Caspar-Bures, Bettina
- § 292 StPO
- § 168b StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 48a GOG
- JST-Slg 2024/12
- OGH, 21.11.2023, 11 Os 112/23i
- § 23 StPO