


(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 3405 Wörter, Seiten 347-351
20,00 €
inkl MwSt




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§ 20 StGB aF ist hinsichtlich der Abschöpfung der Bereicherung bei Dritten enger als die geltende Fassung und daher iS des gebotenen Günstigkeitsvergleichs nach §§ 1, 61 StGB auf Sachverhalte vor dem 1.1.2011 anzuwenden. Für den Verfall von Vermögenswerten bei Dritten kommt es nach §§ 20 f StGB idF sKp 2011 auf die Unkenntnis des Dritten, das erworbene Objekt und die Art der Übertragung an.
-
- Schmidthuber, Kathrin
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- § 20 StGB
- Dritterwerb
- § 1 StGB
- Verfall
- Gutgläubigkeit
- Abschöpfung der Bereicherung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 20a StGB
- Günstigkeitsvergleich
- § 61 StGB
- JST 2016, 347
§ 20 StGB aF ist hinsichtlich der Abschöpfung der Bereicherung bei Dritten enger als die geltende Fassung und daher iS des gebotenen Günstigkeitsvergleichs nach §§ 1, 61 StGB auf Sachverhalte vor dem 1.1.2011 anzuwenden. Für den Verfall von Vermögenswerten bei Dritten kommt es nach §§ 20 f StGB idF sKp 2011 auf die Unkenntnis des Dritten, das erworbene Objekt und die Art der Übertragung an.
- Schmidthuber, Kathrin
- § 20 StGB
- Dritterwerb
- § 1 StGB
- Verfall
- Gutgläubigkeit
- Abschöpfung der Bereicherung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 20a StGB
- Günstigkeitsvergleich
- § 61 StGB
- JST 2016, 347