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(Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
3405 Wörter, Seiten 347-351

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Artikel (Vergebliche) Verschleierung von Vermögenswerten zur Verhinderung des Verfallsausspruchs – zugleich eine Besprechung des Beschlusses OLG Wien 20 Bs 165/15h in den Warenkorb legen

§ 20 StGB aF ist hinsichtlich der Abschöpfung der Bereicherung bei Dritten enger als die geltende Fassung und daher iS des gebotenen Günstigkeitsvergleichs nach §§ 1, 61 StGB auf Sachverhalte vor dem 1.1.2011 anzuwenden. Für den Verfall von Vermögenswerten bei Dritten kommt es nach §§ 20 f StGB idF sKp 2011 auf die Unkenntnis des Dritten, das erworbene Objekt und die Art der Übertragung an.

  • Schmidthuber, Kathrin
  • § 20 StGB
  • Dritterwerb
  • § 1 StGB
  • Verfall
  • Gutgläubigkeit
  • Abschöpfung der Bereicherung
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 20a StGB
  • Günstigkeitsvergleich
  • § 61 StGB
  • JST 2016, 347

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