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Keschmann, F.

Vergebührung eines Nachprüfungsantrages; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Gebührenersatz

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Die gesetzmäßige Festlegung der zu entrichtenden Pauschalgebühr stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Entscheidung in der Sache dar und kann nicht einem erst danach fortzusetzenden und darauf eingeschränkten Verfahren überantwortet werden.

  • Keschmann, F.
  • § 2 Abs 2 Z 1 BVwG-PauschGebV Vergabe
  • Gebührenersatz
  • § 350 BVergG
  • § 328 BVergG
  • Art 139 Abs 1 Z 1 B-VG
  • BBL-Slg 2020/27
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • § 341 BVergG
  • VfGH, 26.09.2019, V 64/2019
  • § 9 BVwGG
  • Baurecht
  • § 344 BVergG
  • Vergebührung eines Nachprüfungsantrages

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