


Vergütung für Diensterfindung – Insolvenzsicherung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1046 Wörter, Seiten 711-712
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Der Sicherungszeitraum von sechs Monaten gilt für alle Arten von Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers, sohin auch für solche Ansprüche, die nur ausnahmsweise oder einmalig anfallen. Dazu gehören Ansprüche von Arbeitnehmern auf Vergütung von Diensterfindungen.
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- § 3a Abs 1 IESG
- OGH, 24.07.2019, 8 ObS 8/19p
- OLG Graz, 25.04.2019, 6 Rs 20/19m-9
- § 8 PatG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/219
- LG Graz, 11.03.2019, 8 Cgs 16/19v-5
Der Sicherungszeitraum von sechs Monaten gilt für alle Arten von Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers, sohin auch für solche Ansprüche, die nur ausnahmsweise oder einmalig anfallen. Dazu gehören Ansprüche von Arbeitnehmern auf Vergütung von Diensterfindungen.
- § 3a Abs 1 IESG
- OGH, 24.07.2019, 8 ObS 8/19p
- OLG Graz, 25.04.2019, 6 Rs 20/19m-9
- § 8 PatG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/219
- LG Graz, 11.03.2019, 8 Cgs 16/19v-5