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Vergütung für Verdienstentgang bei COVID-19-Maßnahmen

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Ein – im März 2020 erlassenes – Verbot, bestimmte Ortsteile zu betreten und zu verlassen, ist ungeachtet der Promulgationsklausel einer solchen Verordnung nicht als Betretungsverbot für öffentliche Orte iSd § 2 COVID-19-MG (in der damals geltenden Stammfassung), sondern als Verkehrsbeschränkung iSd § 24 EpiG zu deuten. Ein durch dieses Verbot entstandener Verdienstentgang ist daher bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 32 EpiG zu ersetzen.

  • § 32 EpiG
  • § 2 COVID-19-MG
  • § 24 EpiG
  • VfGH, 23.06.2021, E 4044/2020
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2021/82

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