Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 3, März 2022, Band 36

Vergütungsanspruch bei Konkurrenz von Verordnungen nach EpiG und COVID-19-MG

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Weder das EpiG noch das COVID-19-MG sahen ausdrückliche Regelungen dafür vor, in welchem Verhältnis eine auf § 20 EpiG gestützte VO des BH zu einer ebenfalls in Kraft stehenden VO des Landeshauptmanns gestützt auf § 2 Z 2 COVID-19-MG stand. Eine Derogation kommt deswegen nicht in Betracht, weil die beiden VO nebeneinander bestehen können und unterschiedliche Regelungsgegenstände zum Inhalt haben: Mit der VO des BH wurde eine vollständige Betriebsschließung angeordnet, während die VO des Landeshauptmanns Betretungsverbote von Beherbergungsbetrieben für bestimmte Personengruppen vorsahen.

Ein Vergütungsanspruch nach § 32 Abs 1 EpiG besteht nur soweit, als durch die Betriebsschließung gem § 20 EpiG ein Verdienstentgang eingetreten ist; die VO der BH musste also kausal dafür sein. War der Verdienstentgang durch andere Ursachen entstanden, fehlte es im Umfang dieser alternativen Verursachung an der notwendigen Kausalität. Selbst wenn es die vollständige Betriebsschließung durch die BH Tamsweg nicht gegeben hätte, wäre ein Verdienstentgang entstanden, für den per se kein Vergütungsanspruch nach § 32 EpiG besteht.

Ein Fortbestehen des Ersatzanspruches käme nur in Betracht, wenn auch für den durch die auf das COVID-19-MG gestützte VO des LH eingetretenen Verlust eine Vergütung nach § 32 EpiG zustehen würde. Wenn der Gesetzgeber des COVID-19-MG es für notwendig erachtete, ein eigenes Gesetz zur Bewältigung der Pandemie zu erlassen, das selbst gerade keinen Ersatzanspruch für die damit ermöglichten Beschränkungen vorsieht, steht dies der Annahme entgegen, die Einschränkungen könnten einen Anspruch iSd § 32 iVm § 20 EpiG auslösen.

  • § 2 COVID-19-MG
  • § 20 Abs 4 EpiG
  • § 32 Abs 1 Z 5 EpiG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 20 Abs 1 EpiG
  • VwGH, 16.11.2021, Ro 2021/03/0018
  • WBl-Slg 2022/53

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Plötzlich B2C! Verbrauchervertrag und Qualifikationswechsel
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Begriff des Dienstnehmers
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Bloße Gründung eines Unternehmens kein Entlassungsgrund
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum Begriff „Weltanschauung“
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Diskriminierungsverbote – Glaubhaftmachung
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Insolvenzentgelt für Kündigungsentschädigung
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verbot der Einlagenrückgewähr; Haftung Rechtsanwalt; Fremdgeld
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
„Veräußerung“ der Begünstigtenstellung
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Zum Schadenersatzanspruch des Verbrauchers bei UWG-Verstößen
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Veröffentlichung kartellgerichtlicher Entscheidungen in der Ediktsdatei
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Grenzen der notwendigen Konkretisierung der Tat
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Mautprellerei und Ersatzmautzahlung
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Aliquote Anrechnung von Sonderzahlungen bei Vergütung der Absonderung
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Erschwerungs- und Milderungsgründe und Straftatbestand
Band 36, Ausgabe 3, März 2022
eJournal-Artikel

30,00 €