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Schindl, Dominik

Vergütungszinsen, § 1480 ABGB und Effektivitätsgrundsatz

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Eine jüngst ergangene Entscheidung des liechtensteinischen Fürstlichen Obersten Gerichtshofs erklärt die stRsp des österreichischen Obersten Gerichtshofs, wonach für Vergütungszinsen die dreijährige Verjährungsfrist des § 1480 ABGB gilt, unter Berufung auf den europarechtlichen Effektivitätsgrundsatz für unionsrechtswidrig. Das bietet Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Vergewisserung über das Institut der Vergütungszinsen und deren Verjährung, aber auch zu einer Auseinandersetzung mit den Argumenten des flOGH. Dabei fällt auf, dass eine einschlägige Entscheidung des EuGH unberücksichtigt geblieben ist.

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