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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verhandlungspflicht der Verwaltungsgerichte aus grundrechtlicher Perspektive
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 1
- Aufsatz, 12149 Wörter
- Seiten 523-539
- https://doi.org/10.33196/zvg201406052301
20,00 €
inkl MwStDie Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung stellt eine essentielle verfahrensrechtliche Garantie dar. Sie erfordert logistischen, personellen, zeitlichen und somit finanziellen Aufwand für Parteien, Beteiligte und die Gerichtsbarkeit und steht nicht selten im Spannungsverhältnis zur im Anwendungsbereich des Art 6 EMRK bzw Art 47 GRC bestehenden Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, kann jedoch durchaus zur Verfahrenskonzentration und -beschleunigung beitragen. Praktisch bedeutsam ist daher die Frage – diese zu beantworten soll zentraler Gegenstand des gegenständlichen Beitrages werden – in welchen Fällen die Verwaltungsgerichte zur Durchführung einer Verhandlung verpflichtet sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von einer solchen abzusehen.
- Senft, Karl
- ZVG 2014, 523
- rechtswidrige Unterlassung der Durchführung einer Verhandlung.
- Art 6 EMRK
- Absehen von einer Verhandlung
- Durchführung der Verhandlung von Amts wegen oder aufgrund eines Parteienantrages
- § 24 VwGVG
- Art 14 ICCPR
- Entfall der Verhandlung
- § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG
- Verzicht auf die Durchführung einer Verhandlung
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 47 GRC
- Verhandlungspflicht
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