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Heid, Stephan/​Deutschmann, Daniel

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für den Kauf eines nach den Vorgaben der Auftraggeberin bebauten Grundstückes

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Der Kauf eines für die Errichtung des Bauvorhabens notwendigen Grundstücks, welches vom Eigentümer nur unter der Bedingung der Beauftragung mit der Bauleistung verkaufen wird, stellt ein Ausschließlichkeitsrecht gemäß § 28 Abs 2 Z 2 BVergG dar.

Die Auftraggeberin muss beweisen, dass das im Eigentum des Bauträgers stehende Grundstück die einzige Möglichkeit zur Umsetzung des geplanten Projekts ist.

Wenn es nicht lebensnahe erscheint, dass der Eigentümer einer anderen geeigneten Liegenschaft verkaufen wird, muss die Auftraggeberin keine Kaufanfragen stellen.

Die Umstände für das Vorliegen des Ausschließlichkeitsrechts müssen von der Auftraggeberin bereits vor Einleitung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung geprüft und nachgewiesen werden.

  • Deutschmann, Daniel
  • Heid, Stephan
  • Ausschließlichkeitsrecht
  • Bestellbau
  • § 28 Abs 2 Z 2 BVergG
  • LVwG OÖ, 05.07.2016, LVwG-840105/13/KLi/BHu/IHLVwG-840108/6/KLi/BHu/IH, „Bau eines Laborgebäudes“
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Bauauftrag
  • Wahl der Verfahrensart
  • Vergaberecht
  • RPA 2016, 352

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