


Verjährung Abschlussprüferhaftung; Organverflechtungen mit Prüfgesellschaften
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1454 Wörter, Seiten 52-53
30,00 €
inkl MwSt




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Bei der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB handelt es sich um eine lex specialis zur allgemeinen Verjährungsvorschrift des § 1489 ABGB, die als objektive, von der Kenntnis des Schadens und des Schädigers unabhängige Frist nicht nur die kurze, sondern auch die lange Frist des § 1489 Satz 2 1. Variante ABGB verdrängt.
§ 275 Abs 5 UGB gilt auch gegenüber geschädigten Dritten.
Die Klage gegen eine Konzerngesellschaft ist nicht geeignet, die Verjährung eines Anspruchs gegen eine andere Konzerngesellschaft zu bewirken.
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- OGH, 24.10.2024, 8 Ob 105/24k
- OLG Wien, 20.06.2024, 15 R 223/23h-270
- WBl-Slg 2025/12
- § 1489 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 275 Abs 5 UGB
Bei der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB handelt es sich um eine lex specialis zur allgemeinen Verjährungsvorschrift des § 1489 ABGB, die als objektive, von der Kenntnis des Schadens und des Schädigers unabhängige Frist nicht nur die kurze, sondern auch die lange Frist des § 1489 Satz 2 1. Variante ABGB verdrängt.
§ 275 Abs 5 UGB gilt auch gegenüber geschädigten Dritten.
Die Klage gegen eine Konzerngesellschaft ist nicht geeignet, die Verjährung eines Anspruchs gegen eine andere Konzerngesellschaft zu bewirken.
- OGH, 24.10.2024, 8 Ob 105/24k
- OLG Wien, 20.06.2024, 15 R 223/23h-270
- WBl-Slg 2025/12
- § 1489 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 275 Abs 5 UGB