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Verjährung beim Bauwerkvertrag im Falle von Zusätzen bzw Nachträgen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZRBBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1484 Wörter, Seiten 86-88

20,00 €

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Für das Werkvertragsrecht gilt, dass der Abschluss eines von einem früheren Werkvertrag unabhängigen neuen Vertrags zwischen den Parteien auf den Lauf der Verjährungsfrist für die Werklohnforderung aus dem ursprünglichen Auftrag keinen Einfluss hat.

Eine offene Gewährleistungsfrist für die Leistungen des Klägers ändert am Lauf der Verjährungsfrist nichts.

  • § 1451 ABGB
  • Werkvertrag
  • Verjährung
  • Baurecht
  • OGH, 29.10.2013, 3 Ob 144/13t
  • § 473a ZPO
  • ZRB 2014, 86

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