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Verjährung des Kondiktionsanspruchs des Versicherers wegen eines an den Geschädigten irrtümlich zu viel geleisteten Schadenersatzes

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Auf einen Kondiktionsanspruch des Versicherers nach § 1431 ABGB wegen eines an den Geschädigten irrtümlich zu viel geleisteten Schadenersatzes ist die lange Verjährungsfrist des § 1478 ABGB anzuwenden. Die Verjährung von Leistungskondiktionen beginnt mit Leistungserbringung, weil in diesem Zeitpunkt die Bereicherung entsteht und der Anspruch fällig wird.

  • § 1478 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 02.09.2021, 9 Ob 44/21t
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2022, 45
  • Europa- und Völkerrecht
  • LGZ Wien, 27.01.2021, 14 Cg 1/20z
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1431 ABGB
  • OLG Wien, 27.04.2021, 16 R 36/21p
  • Arbeitsrecht

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