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Heft 6, Dezember 2019, Band 22
Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Garanten
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 134 Wörter
- Seiten 252-252
- https://doi.org/10.33196/bbl201906025201
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inkl MwStRückforderungsansprüche des in Anspruch genommenen Sicherungsgebers (Bürgen oder Garanten) gegen den Begünstigten sind ebenso wie der Rückforderungsanspruch des Garantieauftraggebers gegen den Begünstigten nach § 1431 analog ABGB zu beurteilen.
Der Anspruch verjährt gemäß § 1478 f ABGB nach 30 Jahren. Die kurze Verjährungsfrist gemäß § 1486 ist auf Bereicherungsansprüche nur anwendbar, wenn es sich um Forderungen eines Unternehmers handelt, die aus einer im Rahmen seines geschäftlichen Betriebs erfolgten Leistung oder Lieferung stammen.
§ 1480 ABGB erfasst nur Ansprüche auf Leistungen, die typisch regelmäßig wiederkehrend zu erbringen sind. Rückforderungen für Zahlungen wegen unzureichender technischer Verfügbarkeit sowie für die Drosselung von Windenergieanlagen sind nicht wiederkehrend in diesem Sinn, weil deren Anfallen in einem Betriebsjahr völlig ungewiss ist.
- Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Garanten
- § 1486 ABGB
- § 1478 ABGB
- § 1480 ABGB
- OGH, 24.07.2019, 6 Ob 24/19a
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/229
- § 1431 analog ABGB
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