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- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 76 Wörter
- Seiten 251-251
- https://doi.org/10.33196/bbl201606025105
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inkl MwStBei der Verrechnung einzelner Teilleistungen nach prozentuellem Baufortschritt handelt es sich nicht um die Verrechnung einzelner voneinander unabhängiger Leistungen, sondern um die Verrechnung aufeinander aufbauender Teilleistungen im Rahmen des gesamten Bauprojekts. Bei derartigen Abschlagszahlungen, die nur ein Akonto bzw einen Vorschuss auf das Schlussrechnungsentgelt darstellen, beginnt die Verjährung der Forderung, die in der Abschlagsrechnung geltend gemacht wird, erst mit der Fälligkeit des Werklohns bzw der Schlussrechnung und nicht schon ab Fälligkeit der Abschlagsrechnung.
- § 1486 ABGB
- Verjährung von Werklohnansprüchen
- BBL-Slg 2016/238
- OGH, 26.07.2016, 9 Ob 32/16w
- § 1170 ABGB
- Baurecht
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