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Verjährungsbeginn des Schadenersatzanspruchs

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Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Kenntnis vom Schadenseintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt schon bestanden hat, trifft den Schadenersatzpflichtigen. Der Beklagte ist daher für den Beginn der Verjährung beweispflichtig.

  • Verjährungsbeginn des Schadenersatzanspruchs
  • § 1489 ABGB
  • § 933a ABGB
  • BBL-Slg 2015/31
  • OGH, 17.09.2014, 4 Ob 116/14h
  • Baurecht

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