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Verjährungsbeginn für Schadenersatzanspruch; fehlende Baubewilligung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 944 Wörter
- Seiten 96-98
- https://doi.org/10.33196/bbl201502009602
20,00 €
inkl MwStDie 30 – jährige Verjährung von Schadenersatzansprüchen beginnt nicht vor dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die Handlung begangen wurde.
Besteht der Schaden in einer fehlenden Baubewilligung (einer Heizungsanlage) für ein Kaufobjekt, entsteht der Schaden nicht schon mit Abschluss eines Kauf-Anwartschaftsvertrages über die Kaufsache, sondern erst mit Abschluss des Kaufvertrages über dieses Objekt.
Bei Liegenschaftskaufverträgen nach denen sämtliche Rechte und Vorteile des Kaufobjektes auf den Käufer übergehen und für welche ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, werden – aufgrund ergänzender Vertragsauslegung – alle bei Vertragsabschluss unbekannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Erstverkäufer als an den Käufer abgetreten angesehen.
Für den Beginn der Verjährungszeit ist bei einem Wechsel in der Person des Berechtigten der Eintritt des Schadens beim ersten Berechtigten (Käufer) ausschlaggebend.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- OGH, 18.11.2014, 5 Ob 20/14y
- fehlende Baubewilligung
- Verjährungsbeginn für Schadenersatzanspruch
- BBL-Slg 2015/82
- § 1489 ABGB
- Baurecht
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