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Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 84 Wörter
- Seiten 158-158
- https://doi.org/10.33196/bbl201704015801
20,00 €
inkl MwStFür den Beginn der Verjährung ist ausreichend, wenn dem Geschädigten die schädlichen Wirkungen eines Ereignisses bekannt sind, dessen Ursache oder Mitursache ein dem Schädiger anzulastendes Verhalten ist. Das ist der Fall, wenn dem Geschädigten durch eingeholte Gutachten bekannt war, dass die vom Vertragspartner gelieferten Rohre für die konkreten Verhältnisse nicht geeignet waren. Der Geschädigte muss daher zur Widerlegung der Verjährungseinrede ein Vorbringen erstatten, warum ihm trotz des Ergebnisses der Privatgutachten eine Einbringung der Klage mit Aussicht auf Erfolg nicht möglich war.
- Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche
- OGH, 29.03.2017, 3 Ob 206/16i
- BBL-Slg 2017/156
- § 1489 ABGB
- Baurecht
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