Zum Hauptinhalt springen

Verjährungsunterbrechung; Preisminderungsanspruch

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Stellt der Werkbesteller sein Verbesserungsbegehren auf Preisminderung um, wird der Werklohnanspruch fällig und er kann seine Gegenleistung nur mehr mit der Preisminderungsforderung kompensieren. Die Verjährung eines Anspruchs auf Preisminderung wird nur so weit unterbrochen, als der Anspruch eingeklagt wird. Bei einer Teileinklagung ist die Verjährung nur hinsichtlich des eingeklagten Teils unterbrochen und läuft für den nicht eingeklagten Teil weiter. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann daher eine Klagsausdehnung auf einen höheren Betrag nicht mehr erfolgen.

  • Preisminderungsanspruch
  • BBL-Slg 2017/232
  • OGH, 07.07.2017, 6 Ob 97/17h
  • Verjährungsunterbrechung
  • Baurecht
  • § 1497 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!