


Verkehr mit der Außenwelt – Videotelefonie
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 328 Wörter, Seiten 518-518
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Weder § 96a StVG noch eine andere Bestimmung des StVG räumen ein subjektiv-öffentliches Recht auf die Führung von Videotelefonaten ein. Aus dem Entfall eines bereits bewilligten Videotelefonats kann eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts daher nicht abgeleitet werden.
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- OLG Wien, 26.02.2024, 32 Bs 279/23y
- LGSt Wien, 06.11.2023, 190 Bl 89/23b
- JST-Slg 2024/53
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 96a StVG
Weder § 96a StVG noch eine andere Bestimmung des StVG räumen ein subjektiv-öffentliches Recht auf die Führung von Videotelefonaten ein. Aus dem Entfall eines bereits bewilligten Videotelefonats kann eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts daher nicht abgeleitet werden.
- OLG Wien, 26.02.2024, 32 Bs 279/23y
- LGSt Wien, 06.11.2023, 190 Bl 89/23b
- JST-Slg 2024/53
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 96a StVG