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Verkehrsaufschließung; Abtretung von Fremdgrund für Verkehrsflächen; Entschädigung; Höhe der Geldleistung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 780 Wörter
- Seiten 69-70
- https://doi.org/10.33196/bbl201902006901
20,00 €
inkl MwStDer Begriff des „vollen Grundwertes“ ist mit dem Verkehrswert gleichzusetzen.
Die Ermittlung der Höhe der Geldleistung hat anhand der Eigenschaften der abzutretenden Grundfläche zu erfolgen.
Bei der Bewertung der betroffenen Grundfläche ist auf die fiktive Nutzungsmöglichkeit abzustellen, dh jene Nutzungsmöglichkeit, die sich ergeben hätte, wenn keine Festlegung als „Verkehrsfläche“ erfolgt wäre.
Bei Vorliegen verschiedener Widmungen beiderseits der Verkehrsfläche ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Widmungsgrenze in der Achse der Verkehrsfläche verläuft, sofern dem Flächenwidmungsplan keine anderen eindeutigen Festlegungen zu entnehmen sind.
- Abtretung von Fremdgrund für Verkehrsflächen
- Entschädigung
- Verkehrsaufschließung
- BBL-Slg 2019/65
- VwGH, 17.12.2018, Ro 2018/05/0008
- Baurecht
- § 17 Abs 4a wr BauO
- Höhe der Geldleistung
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