


Verkehrssicherungspflicht bei Tanzveranstaltungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 93 Wörter, Seiten 225-225
20,00 €
inkl MwSt




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Auch eine nur geringfügig aufgebogene Metallleiste in einem Bereich, in dem sich tanzende Gäste bewegen, die an einer Feier teilnehmen, ist eine besondere Gefahrenquelle. Deren Vorhandensein widerspricht daher den erhöhten Sorgfaltsanforderungen, die an einen Gastwirt zu stellen sind, der Räume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Die in § 6 Abs 1 Z 1 ArbeitsstättenVO festgelegt Reglung, dass Fußbodenoberflächen so zu gestalten sind, dass sie keine Stolperstellen aufweisen, stellt eine öffentlich rechtliche Mindestanforderung an die Sorgfaltspflicht von Unternehmern in Bezug auf die Gäste dar, die in den betroffenen Bereich gelangen.
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- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 6 Abs 1 Z 1 ArbeitsstättenVO
- § 1096 ABGB
- Verkehrssicherungspflicht bei Tanzveranstaltungen
- OGH, 17.07.2018, 4 Ob 120/18b
- BBL-Slg 2018/218
- Baurecht
Auch eine nur geringfügig aufgebogene Metallleiste in einem Bereich, in dem sich tanzende Gäste bewegen, die an einer Feier teilnehmen, ist eine besondere Gefahrenquelle. Deren Vorhandensein widerspricht daher den erhöhten Sorgfaltsanforderungen, die an einen Gastwirt zu stellen sind, der Räume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Die in § 6 Abs 1 Z 1 ArbeitsstättenVO festgelegt Reglung, dass Fußbodenoberflächen so zu gestalten sind, dass sie keine Stolperstellen aufweisen, stellt eine öffentlich rechtliche Mindestanforderung an die Sorgfaltspflicht von Unternehmern in Bezug auf die Gäste dar, die in den betroffenen Bereich gelangen.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 6 Abs 1 Z 1 ArbeitsstättenVO
- § 1096 ABGB
- Verkehrssicherungspflicht bei Tanzveranstaltungen
- OGH, 17.07.2018, 4 Ob 120/18b
- BBL-Slg 2018/218
- Baurecht