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Verkehrssicherungspflichten; Niveauunterschiede vor Geschäftslokal
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 85 Wörter
- Seiten 188-188
20,00 €
inkl MwStDie Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) beziehen sich auch auf den Fußgängerverkehr und sind daher als technische Norm auch für ebene Flächen im Zugangsbereich eines Geschäftslokals anzuwenden. Bei neu errichteten, grundsätzlich ebenen Flächen im Zugangsbereich zu einem Geschäftslokal müssen die Kunden nicht mit über dem dreifachen der technischen Norm liegenden Niveauunterschieden (1,7 cm) rechnen. Bedient sich ein Verkehrssicherungspflichtiger eines Dritten (Bautechnikers) zur Prüfung, ob die Anlage verkehrssicher ist, trifft sie bei Fehlverhalten des Dritten eine Erfüllungsgehilfenhaftung gemäß § 1313a ABGB.
- ÖNorm B 5024
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Niveauunterschiede vor Geschäftslokal
- LG Wiener Neustadt, 31.03.2015, 18 R 171/14x
- Baurecht
- Verkehrssicherungspflichten
- BBL-Slg 2015/161
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