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Verkündung eines Straferkenntnisses gegenüber dem prozessunfähigen Beschuldigten in Abwesenheit seines Erwachsenenvertreters

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
1620 Wörter, Seiten 168-171

20,00 €

inkl MwSt

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Ist der einstweilige Erwachsenenvertreter bei der Verkündung eines Straferkenntnisses nachweislich nicht anwesend, entfaltet die Verkündung gegenüber dem (prozessunfähigen) Beschuldigten keine Rechtswirkungen. Ebenso kann auch die Zustellung der Beurkundung des Inhaltes und der Verkündung des Straferkenntnisses an den Erwachsenenvertreter keine Rechtswirkungen entfalten, da zum einen die Verkündung von Vornherein unwirksam war und es sich zum anderen gegenständlich um ein Einparteienverfahren handelt, während eine Zustellung iSd § 46 Abs 1 VStG lediglich im Mehrparteienverfahren gesetzlich vorgesehen ist.

  • ZVG-Slg 2021/31
  • § 46 VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwG Wien, 19.11.2020, VGW-031/085/14148/2020
  • § 62 AVG

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