Zum Hauptinhalt springen

Verlassenschaftsverfahren und Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen eines gesetzlichen Erben

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine dem Schuldner angefallene Erbschaft fällt, gleichgültig ob sie vor oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung angefallen ist, in die Insolvenzmasse.

Dass der Insolvenzverwalter, der nach § 4 IO an die Stelle des Schuldners tritt, übergangen wurde und keine Möglichkeit zur Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung an Stelle des Schuldners hatte, kann nach Übergabe des Einantwortungsbeschlusses an die Geschäftsstelle nicht mehr im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter kann die Ansprüche der Masse nur mehr im Klageweg verfolgen.

  • § 164 AußStrG
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2013, 532
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 4 IO
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG Donaustadt, 01.03.2012, 7 A 580/11b
  • § 8a IO
  • OGH, 19.12.2012, 7 Ob 182/12h
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 25 AußStrG
  • LGZ Wien, 27.06.2012, 45 R 287/12g
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!