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Verleihung der Staatsbürgerschaft trotz Wegfall der Verleihungsvoraussetzungen nach Zusicherung

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Nach erfolgter Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 20 Abs 1 StbG ist die österreichische Staatsbürgerschaft auch dann zu verleihen, wenn zum Entscheidungszeitpunkt über die Verleihung die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die einen Widerruf des Zusicherungsbescheides iSd § 20 Abs 2 StbG rechtfertigen. Dies trifft zumindest in den besonderen Einzelfällen, in denen eine der Verleihungsvoraussetzungen erst nach Erbringung des Nachweises über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband und damit im Zeitpunkt der Staatenlosigkeit entfällt, zu.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 20 Abs 2 StbG
  • § 20 Abs 3 StbG
  • LVwG Vlbg, 29.06.2022, LVwG-451-7/2022-R21
  • § 20 Abs 1 StbG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 10 StbG
  • ZVG-Slg 2022/88

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