Verletzung der Amtsverschwiegenheit durch unzulässige Firmenbucheintragung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2013
- Inhalt:
- Gesellschaftsrecht Judikatur
- Umfang:
- 1607 Wörter, Seiten 250-252
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Auch rechtsgrundlos erfolgte und daher wieder zu löschende Firmenbucheintragungen müssen als „historische“ Daten ausnahmslos gemäß § 31 FBG weiter abfragbar bleiben.
Dass sich durch das Belassen der Eintragung im historischen Firmenbuchbestand eine durch die unzulässige Firmenbucheintragung erfolgte Verletzung der Amtsverschwiegenheit fortsetzt, rechtfertigt eine teleologische Reduktion nicht.
- Fantur, Lukas
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 20.03.2013, 6 Ob 181/12d
- GES 2013, 250
- § 31 FBG