Fantur, Lukas
Verletzung der Amtsverschwiegenheit durch unzulässige Firmenbucheintragung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2013
- Gesellschaftsrecht Judikatur, 1607 Wörter
- Seiten 250 -252
- https://doi.org/10.33196/ges201305025001
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Auch rechtsgrundlos erfolgte und daher wieder zu löschende Firmenbucheintragungen müssen als „historische“ Daten ausnahmslos gemäß § 31 FBG weiter abfragbar bleiben.
Dass sich durch das Belassen der Eintragung im historischen Firmenbuchbestand eine durch die unzulässige Firmenbucheintragung erfolgte Verletzung der Amtsverschwiegenheit fortsetzt, rechtfertigt eine teleologische Reduktion nicht.
- Fantur, Lukas
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 20.03.2013, 6 Ob 181/12d
- GES 2013, 250
- § 31 FBG
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