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Heft 6, Dezember 2022, Band 22
Verlust der Inhouse-Voraussetzungen während der Laufzeit des Vertrags
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 22
- Aufsatz, 1323 Wörter
- Seiten 334-336
- https://doi.org/10.33196/rpa202206033401
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inkl MwStAufträge, die eine öffentliche Auftraggeberin an eine Inhouse-Einrichtung ohne Ausschreibung vergeben hat, fallen nicht unter Art. 72 der RL 2014/24/EU betreffend Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit.
Die Voraussetzungen für eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgenommene Inhouse-Vergabe müssen während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegen. Verliert eine öffentliche Auftraggeberin die Kontrolle über die Inhouse-Einrichtung, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sie ihre eigenen Mittel einsetzt.
Ein ursprünglich an eine Inhouse-Einrichtung ohne Ausschreibung vergebener Auftrag darf auch dann nicht fortgesetzt werden, wenn die Anteile der Inhouse-Einrichtung von einem Dritten in einem Vergabeverfahren erworben worden sind, ohne dass die Auftraggeberin zumindest mittelbar an der Auftragnehmerin beteiligt ist.
- Ziniel, Thomas
- Auftragnehmerwechsel
- Art 72 RL 2014/24/EU
- Inhouse-Vergabe
- RPA 2022, 334
- Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Art 12 RL 2014/24/EU
- Vergaberecht
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