


Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft infolge freiwilliger Rückkehr in den türkischen Staatsverband
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 5478 Wörter, Seiten 68-76
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Ob ein österreichischer Staatsbürger freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist von Amts wegen festzustellen. Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen enthebt die Behörde nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Feststellung des Sachverhalts.
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- § 42 Abs 3 StbG
- § 39 Abs 2 AVG
- § 45 Abs 2 AVG
- ZVG-Slg 2019/15
- VfGH, 11.12.2018, E 3717/2018
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 27 Abs 1 StbG
Ob ein österreichischer Staatsbürger freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist von Amts wegen festzustellen. Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen enthebt die Behörde nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Feststellung des Sachverhalts.
- § 42 Abs 3 StbG
- § 39 Abs 2 AVG
- § 45 Abs 2 AVG
- ZVG-Slg 2019/15
- VfGH, 11.12.2018, E 3717/2018
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 27 Abs 1 StbG