Zum Hauptinhalt springen

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft infolge freiwilliger Rückkehr in den türkischen Staatsverband

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ob ein österreichischer Staatsbürger freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist von Amts wegen festzustellen. Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen enthebt die Behörde nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Feststellung des Sachverhalts.

  • § 42 Abs 3 StbG
  • § 39 Abs 2 AVG
  • § 45 Abs 2 AVG
  • ZVG-Slg 2019/15
  • VfGH, 11.12.2018, E 3717/2018
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 27 Abs 1 StbG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!