


Vermögenserträge sind vom Pflegeregressverbot nicht umfasst
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 786 Wörter, Seiten 343-344
20,00 €
inkl MwSt




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Bei einem Ertrag aus Geldvermögen (hier: Pensionskonto, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge) handelt es sich um Mittel, die dem Mindestsicherungsempfänger zufließen. Die Erträge aus dem Vermögen sind daher ein Einkommen; dieses ist vom Pflegeregressverbot nicht umfasst, da zufolge § 330a ASVG lediglich ein Zugriff auf das „Vermögen“ unzulässig ist.
-
- Art 133 Abs 4 B-VG
- ZVG-Slg 2018/79
- § 707a Abs 2 ASVG
- § 330a ASVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Vlbg, 21.03.2018, LVwG-340-7/2018-R3
- § 8 Abs 1 vlbg MSG
- § 9 Abs 1 lit c vlbg MSV
Bei einem Ertrag aus Geldvermögen (hier: Pensionskonto, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge) handelt es sich um Mittel, die dem Mindestsicherungsempfänger zufließen. Die Erträge aus dem Vermögen sind daher ein Einkommen; dieses ist vom Pflegeregressverbot nicht umfasst, da zufolge § 330a ASVG lediglich ein Zugriff auf das „Vermögen“ unzulässig ist.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- ZVG-Slg 2018/79
- § 707a Abs 2 ASVG
- § 330a ASVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Vlbg, 21.03.2018, LVwG-340-7/2018-R3
- § 8 Abs 1 vlbg MSG
- § 9 Abs 1 lit c vlbg MSV