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Vermuteter Konsens; alter Bestand

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
450 Wörter, Seiten 187-188

20,00 €

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Bei einem erst 20-jährigen Bestand (hier: am Gebäude angebrachte Werbeschilder) handelt es sich um keinen „alten“ Bestand, bei dem ein vermuteter Konsens in Betracht kommt.

Ein vermuteter Konsens kann auch nicht allein deshalb angenommen werden, weil ein Einschreiten der Behörden wegen Konsenslosigkeit bisher nicht erfolgte.

Der Umstand, dass für ein Gebäude eine Vielzahl von Bewilligungen bei der Baubehörde aufliegen, spricht gegen das Vorliegen eines Konsenses.

  • VwGH, 23.05.2018, Ra 2018/05/0162
  • Vermuteter Konsens
  • alter Bestand
  • BBL-Slg 2018/165
  • Baurecht
  • § 129 Abs 10 wr BauO

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