


Verpflichtung der Auferlegung von Zutrittskontrollen und Überprüfungen bei Veranstaltungen nach dem TSchG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 4190 Wörter, Seiten 574-580
20,00 €
inkl MwSt




-
Weder die TSchG-VeranstV noch das TSchG oder die TSchKV bieten eine gesetzliche Grundlage für die bescheidmäßige Auferlegung einer Verpflichtung des Veranstalters für Zutrittskontrollen und die Überprüfung entsprechender Unterlagen, dass im Rahmen seiner Veranstaltung jeder zur Ausstellung vorgesehene Hund, bei dessen Rasse Qualzuchtmerkmale auftreten können, aus einer Zucht mit Maßnahmenprogramm gemäß § 44 Abs 17 TSchG stammt.
-
- § 44 TSchG
- § 8 TSchG
- § 23 TSchG
- § 28 TSchG
- TSchG-VeranstV
- TSchKV
- LVwG OÖ, 03.07.2024, LVwG-050248/22/JK/NIF
- ZVG-Slg 2024/76
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 5 TSchG
Weder die TSchG-VeranstV noch das TSchG oder die TSchKV bieten eine gesetzliche Grundlage für die bescheidmäßige Auferlegung einer Verpflichtung des Veranstalters für Zutrittskontrollen und die Überprüfung entsprechender Unterlagen, dass im Rahmen seiner Veranstaltung jeder zur Ausstellung vorgesehene Hund, bei dessen Rasse Qualzuchtmerkmale auftreten können, aus einer Zucht mit Maßnahmenprogramm gemäß § 44 Abs 17 TSchG stammt.
- § 44 TSchG
- § 8 TSchG
- § 23 TSchG
- § 28 TSchG
- TSchG-VeranstV
- TSchKV
- LVwG OÖ, 03.07.2024, LVwG-050248/22/JK/NIF
- ZVG-Slg 2024/76
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 5 TSchG