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Fantur, Lukas

Verrechnung von Rückerstattungsansprüchen aus Einlagenrückgewähr mit Gewinnanspruch des Gesellschafters

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Die Gesellschaft kann Rückersatzansprüche gegen einen Gesellschafter wegen einer erfolgten Einlagenrückgewähr gegen einen Gewinnanspruch des Gesellschafters aufrechnen.

Wenn die Differenz zwischen dem Rückgewähranspruch und dem Gewinnanspruch dem Verrechnungskonto eines Gesellschafters gut- bzw abgeschrieben wird, liegt eine solche Aufrechnung vor.

  • Fantur, Lukas
  • Aufrechnung
  • Verrechnungskonto
  • OGH, 28.03.2018, 6 Ob 128/17t
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einlagenrückgewähr
  • § 83 GmbHG
  • GES 2018, 237

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